Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad haben und zuhause von Angehörigen versorgt werden, sind ab dem Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durch eine Fachkraft durchführen zu lassen.
Der Beratungseinsatz dient der Sicherstellung der Qualität in der häuslichen Pflege und ist abzugrenzen von der Pflegeberatung nach §7a SGB XI.
Werden diese Einsätze nicht regelmäßig in Anspruch genommen, kann eine Kürzung des Pflegegeldes oder sogar ein kompletter Anspruchsverlust auf Pflegegeld erfolgen.
Die Kosten der Beratungen werden von den Pflegekassen übernommen.
Die Lebenshilfe e.V. Hochsauerlandkreis bietet Ihnen durch ihr qualifiziertes Fachpersonal eine Beratung und die Erfüllung dieser Verpflichtung bei Ihnen zuhause an.
Wie oft muss die Pflegeberatung durchgeführt werden?
Seit Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Diese wurden durch Pflegegrade ersetzt. Die Häufigkeit der erforderlichen Pflegeberatungen richtet sich nach dem Pflegegrad:
• Pflegegrad 1: freiwillig
• Pflegegrad 2: halbjährlich
• Pflegegrad 3: halbjährlich
• Pflegegrad 4: vierteljährlich
• Pflegegrad 5: vierteljährlich
Gerne unterstützen und beraten wir Sie zu Ihren Fragen.