E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
info@lebenshilfe-hsk.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02961 - 9695-0

Hinweisgeberschutzgesetz

Vorlesen


Haben Sie Rechtsverstöße im Zusammenhang mit unserer Arbeit festgestellt? Dann haben Sie
die Möglichkeit uns im Vertrauen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetz, einen Hinweis zu geben!

Diese Hinweise können uns auf folgenden Wegen übergeben werden.

  • Telefonisch unter 02961/9695-0
  • Persönlich nach Rücksprache
  • Per Post an: Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung -Meldestelle-, Gartenstraße 47, 59929 Brilon


Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz besagt, dass wir als Meldestelle den Datenschutz sowie die Vertraulichkeit wahren müssen. Das Gesetz schützt Hinweisgeber, wenn sie einen Gesetztes-/oder Regelverstoß bei uns bei der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. erkennen und angeben. Dabei wird mit einem gemeldeten Sachverhalt transparent umgegangen und aufgeklärt, sodass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden können. Dadurch kann zukünftig präventiv gegen Regelverstöße gewirkt werden. Es wird im geschützten Rahmen auf eine faire und schnelle Bearbeitung geachtet.
Wer kann einen Hinweis abgeben?
Verstöße gegen das Gesetz können alle Menschen, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen, melden. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer/-innen
  • Bewerber/-innen
  • Praktikant/-innen, Zivildiener und Absolvent/-innen eines Freiwilligen Sozialjahrs
  • Lieferant/-innen sowie Geschäfts- und Systempartner/-innen
  • Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
  • Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
  • Angehörige / Erziehungsberechtigte
  • Beschäftigte
  • Kunden
  • Klienten


Eine vollständige Fassung des Gesetzes finden sie unter:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO
Hinweise können auch an externe Meldestellen gerichtet werden, wie z.B. an das BfJ - Hinweisgeberstelle - Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)


Im nachfolgenden Formular, haben Sie die Möglichkeit, Anonym oder mit Namen, Ihr Anliegen an uns weiterzuleiten. Ihre Nachricht geht direkt zu unserer Datenschutzbeauftragten und wird dort vertraulich behandelt.

Formular Hinweisgeber

Hinweis oder Anfrage eingeben

Jedes Feld mit einem* ist ein Pflichtfeld - es muss ausgefüllt werden.

Rückfragen zulassen oder einen Termin für persönliches Treffen finden

Wenn Sie möchten, können Sie auch Ihren Namen angeben. In diesem Fall verzichten Sie dadurch auf Ihre Anonymität.

Hier können Sie Ihren Text schreiben. Die Länge des Textes ist begrenzt, daher ist es zu empfehlen, sich auf eine knappe Darstellung des Vorgangs zu beschränken. Der Text wird mit einem besonderen Verschlüsselungsverfahren gesichert. Dadurch ist gewährleistet, dass kein mit der Systemverwaltung betrauter Mitarbeiter Inhalte lesen kann. Lediglich die Fallbetreuung verfügt über einen Entschlüsselungsmechanismus. So ist nicht nur der Missbrauch der Information ausgeschlossen, sondern auch Ihre Anonymität gewahrt, es sei denn, Sie würden in Ihrem Text Ihre Identität offenbaren.

Sie können dem Hinweis Unterlagen in Form von Bildern oder pdf Dateien mitsenden (max. 5 Dateien). Bitte beachten Sie, dass die Dateigröße auf 8 MB begrenzt ist. Sofern Sie Ihre Anonymität gewahrt haben möchten, sollten Sie vor dem Versand von Dateien prüfen, dass darin keine Hinweise auf Ihre Person enthalten sind.

Ihr Ansprechpartner:

Bild
Stephan Schmidt
Empfang Geschäftsstelle

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Youtube, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen