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17. Jahrestag zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

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17. Jahrestag zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
17. Jahrestag zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Seit 2009 ist die Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten und sichert Menschen mit Behinderungen Ihre Rechte zu. Weltweit leben etwa 650 Millionen Menschen mit Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der seit 2009 in Deutschland bindend ist und Inklusion als Menschenrecht festschreibt. Sie fordert die volle Teilhabe, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen.

Die Konvention widmet sich dem großen Ziel der Inklusion und Teilhabe und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Der Staat und die Gesellschaft sollen dafür sorgen, dass Menschen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden.

Es bleibt dennoch viel zu tun. Gerade bei den Themen der Barrierefreiheit und Inklusion. Doch es gibt auch Chancen für Fortschritte in der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die bis Sommer 2026 abgeschlossen werden soll.
Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung von Februar 2026 erkennt erstmals an, dass auch private Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Das ist grundsätzlich positiv. Doch es gibt auch Kritik. Denn der Entwurf bleibt weit hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Sollte er so beschlossen werden, bringt das neue Gesetz in der Praxis kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, Denn die Privatwirtschaft wird nicht ausreichend zu Barrierefreiheit verpflichtet. Lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben laut Entwurf auf ein Minimum beschränkt. 

Weitere Kritikpunkte beziehen sich unter anderem auf die Themen: 

  • Zu geringe Fortschritte bei inklusiver Bildung.
  • Herausforderungen bei der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt (WfbM vs. erster Arbeitsmarkt).
  • Notwendigkeit, Wohnformen stärker selbstbestimmt zu gestalten.

In der UN-Behindertenrechtskonvention sind weitere wichtige Artikel verankert, die eine wirksame Teilhabe ermöglichen: Nachfolgend haben wir euch eine kleine Auswahl aus der nachfolgenden Quelle: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/recht-gesetz/un-behindertenrechtskonvention aufgeführt:  

Der Artikel 9 verpflichtet die Staaten dazu, bauliche Barrieren und Hindernisse abzubauen. Zum Beispiel sollen sie Straßen, Busse und Bahnen, Schulen, Wohnhäuser, Krankenhäuser und Arbeitsplätze so bauen, dass Menschen mit Behinderung sie ohne Probleme nutzen können.
In Artikel 19 geht es um das Thema Wohnen. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo und mit wem sie leben. Sie sollen nicht länger getrennt von Menschen ohne Behinderung leben müssen.
Artikel 21 beschäftigt sich mit dem Recht auf politische Mitbestimmung. Alle Menschen sollen freien Zugang zu Informationen haben. Zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprache, Leichter Sprache und Blindenschrift.
Artikel 24 fordert ein Bildungssystem, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammen lernen. Dies gilt besonders für Kinder mit Behinderung. In einem inklusiven Bildungssystem gehen Kinder mit Behinderung auf die allgemeinen Schulen. In Deutschland besuchen nur wenige Kinder mit Behinderung die Regelschule. Das soll anders werden.
Artikel 27 fordert die Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderung sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit suchen und finden können. Sie sollen ihr eigenes Geld verdienen können, genau wie Menschen ohne Behinderung auch.
Artikel 30: Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können. Die Staaten verpflichten sich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. 

Dies sind nur einige wichtige Punkte aus dem Vertrag. Andere Artikel behandeln zum Beispiel die Themen Gesundheit oder Gewalt und Missbrauch. 

Wir, die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen e. V. Hochsauerlandkreis, sehen, dass sich seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 schon viel bewegt hat. Menschen mit Behinderungen werden gesehen und gehört und erhalten die so wichtigen Möglichkeiten zur Inklusion und Teilhabe.

Dennoch, betonen wir auch in aller deutlichkeit, dass die Barrierefreiheit noch immer keine Selbstverständlichkeit ist und dabei ist Sie ein Menschenrecht!

Für viele Menschen mit Beeeinträchtigung bedeuten diese Barrieren und Herausforderungen einen großen Einschnitt des Alltags. Denn erschwerte Zugänge z. B. zu Arztpraxen, Resturants oder weiteren Läden, bedeuten erschwerte Bedingungen in der Inklusion. 

Aber was ist Inklusion eigentlich?

Ist Inklusion nur ein Starkes Wort, welches gut klingt oder ist die Inklusion so bedeutsam, dass es für alle den gleichen Wert haben sollte. Manche beschreiben das Wort "Inklusion" als Gefühl, dass von jedem selbst Gelebt und auch gefühlt werden muss - und vielleicht liegt die Warheit hier irgendwo in der Mitte. Es ist so wichtig, dass wir alle als Gesellschaft - in der jeder seinen Teil für ein buntes und verschiedenes Miteinander beiträgt - zusammenstehen und mit Blick in die Zukunft, jeden Tag für die Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit kämpfen. Inklusion als Gefühl und Haltung und Aufgabe zu verstehen und es aktiv mmer wieder einfordern, ist eine Haltung mit der wir die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen weiter vorangehen wollen und das jeden Tag!

Gerade die neue Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), zementiert  die bereits bestehenden Probleme der Barrierefreiheit noch mehr und verbessert diese nicht. 

Ein großes Problem besteht auch darin, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe in vielen Bereichen kaum oder gar nicht mitgedacht werden. Es fehlt ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit, die Grundvoraussetzung wäre für eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft. Das betrifft zum Beispiel den Bausektor, also Barrierefreiheit bei Neu- oder Umbauten, aber auch die Gesundheitspolitik (Fachkräftemangel). Wenn wir in die ambulante Pflege schauen, gibt es auch Situationen in der eine schwierige flexibilität vorhanden ist. Diese schränkt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein, wenn diese z. B. auf terminierte Pflege in ihrer Umgebung angewiesen sind und keine flexiblen Vorraussetzungen vorfinden und so in Ihrer Tagesgestaltung eingeschränkt sind. 

Auch auf dem ersten Arbeitsmarkt sehen wir weiterhin großen Handlungsbedarf, denn auch hier ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein schwieriges Thema. Gerade im Hinblick der Einstellungsqute und der Schaffung behindertengerechter baulicher Maßnahmen von Unternehmen. Auch sorgen Barrieren im öffentlichen Nahverkehr für weiteren Handlungsbedarf. Denn Inklusion ist auch hier nur möglich, wenn Mobilität und Flexibilität für einen Menschen mit Behinderungen  gegeben sind.  Inklusion mit den passenden Vorraussetzungen: Sind Bus und Bahn und dessen Zugänge Barrierefrei? Gibt es ausreichende Fördermöglichkeiten für einen Fahrdienst oder eines passenden KFZ- mit behinderten gerechten Umbau - , falls im individuellem Einzelfall, keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können? Werden Einstellungsförderungen weiterhin ergriffen, um Menschen mit Behinderungen, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. 

Ebenso ist auch die gerechte Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten ein herausforderndes Thema, welchem mehr Bedeutung zugestanden werden muss, denn Menschen mit Behinderungen leisten einen ebenso wichtigen Beitrag für unsere gesamte Wirtschaft und verdienen daher auch eine leistungsgerechte, gleichberechtigte, Entlohnung für Ihre Arbeitsleistung. Denn Teilhabe beginnt auch mit den finanziellen Möglichkeiten, die jedem einzelnen gegeben sind. Sind diese finanziellen Vorraussetzungen nicht vorhanden, ist die Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen kaum, bis garnicht möglich. 

Es gibt es noch viele Herausforderungen in der Teihabe von Menschen mit Behinderungen zu bewältigen - und das jeden Tag. Wir als gemeinnütziger Verein, setzten uns mit unseren Werten und Untersützungsangeboten, weiterhin für eine nachhaltige Teilhabe und Inklusion - aller uns anvertrauten Menschen ein - und werden das auch in der Zukunft mit voller Kraft und Überzeugung tun. 

Denn wir finden: "Das es normal ist verschieden zu sein" 

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