Was bedeutet Schulbegleitung
Schüler*innen, die aufgrund einer Behinderung nicht in angemessener Weise am Schulunterricht teilnehmen können, haben einen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung. Diese soll den/die Schüler*in während der Schulzeit unterstützen und trägt dazu bei, verschiedene Defizite im sozialen, pflegerischen, emotionalen und/oder kommunikativen Bereich zu kompensieren.
In der Regel wird eine Einzelbetreuung geleistet, ebenso ist eine Betreuung mehrerer Kinder möglich.
Ziel der Hilfe ist es, die betroffenen Schüler*innen bei der Teilnahme am Unterricht zu unterstützen und die Eingliederung in den Schulalltag und somit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu fördern. Die Unterstützung durch eine Schulbegleitung ist sowohl an Förderschulen als auch allgemeinbildenden Schulen möglich.
Der Aufgabenbereich einer Schulbegleitung ist individuell auf die Unterstützungsbedarfe des Kindes/der Kinder ausgerichtet.
Mögliche Aufgabenbereiche sind:
Schulbegleitung ist kein Ausbildungsberuf und es können auch Quereinsteiger diese Tätigkeit ergreifen.
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